Allgemeine Mietbedingungen MS Eventdesign

Allgemeine Handelsbedingungen MS Eventdesign

gültig ab 1.1.2013

ALLGEMEINES
Zustandekommen eines Vertrages
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen von MS Eventdesign, Spengler & Vetter GbR – im Folgenden Vermieter genannt.
Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftrags- bestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.  Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Eine anderweitige Vermietung der angebotenen Artikel behält sich der Vermieter bis zur endgültigen Bestätigung durch den Vermieter vor.

Mietpreise
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste festgelegt und gilt für einen Benutzungstag/Veranstaltungstag. Für jeden weiteren Benutzungstag/Veranstaltungstag werden 50% der Grundmiete berechnet. Der Abholtag bzw. Rückgabetag werden nicht berechnet.

Zahlungsweise
Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt spätestens bei der Abnahme des
Mietobjekts gezahlt. Mögliche Zahlungsarten: Überweisung per Vorkasse, Bezahlung per EC-/ Kredit-Karte (nur bei Abholung ab Lager 79346 Endingen, Üsenberger-Str.11) oder in bar.
Firmenkunden erhalten nach der Vermietung eine Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsziel.

Mietzeitraum
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat das Recht, bei verspäteter Rückgabe einen zusätzlichen Mietbetrag in Rechnung zu stellen. Pro zusätzlich zum vereinbarten Mietzeitraum angefangenen Kalendertag kann der Vermieter einen weiteren Benutzungstag berechnen.
Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

Haftung
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, z.B. Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen den Vermieter geltend machen können. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für das im Auftrag angegebene Fahrzeug geeignet ist.

Versicherung
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

Verfügbarkeit
Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus.
Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn der Vermieter dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilt, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus den Vermietungs- und Zahlungsbedingungen des Vermieters resultieren, zu erfüllen.

Informationspflicht des Mieters
Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist,
• das Mietobjekt beschädigt ist,
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

Stornierung durch den Mieter
Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 20% der Gesamtsumme zu zahlen.
Bei einer Stornierung von 29 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn sind 50% der Gesamtsumme fällig.
Bei einer Stornierung von 13 bis 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn sind 80% der Gesamtsumme fällig.
Bei einer Stornierung weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn oder bei Nichterscheinen des Mieters ist die volle Gesamtsumme zu zahlen.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Das Datum des Eingangs der Stornierung gilt als Stornierungsdatum.

Urheberrecht
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.

Abbildungen / Fotos
Abbildungen zu Angeboten und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie auf Internetseiten und Social Media Postings können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Textilien oder Blumenschmuck, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

Datenschutz
Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, die Kundennummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt.
Wenn der Mieter Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag bzw. Personalausweisdaten gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an mit dem Vermieter zusammenarbeitenden Drittunternehmen Inkassobüros oder Rechtsanwälten übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden.

INVENTAR
Die Verpflichtungen des Mieters
Abholen, Abliefern und Retournieren
Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen.
Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
Eine Lieferung durch den Vermieter wird so eingeplant, dass dem Mieter das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses bzw. zum abgesprochenen Zeitpunkt zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für das im Auftrag aufgeführte Fahrzeug geeignet ist. Der Mieter informiert den Vermieter darüber, wenn der Zufahrtsweg z.B. durch Brücken oder Durchfahrten nur eingeschränkt befahrbar ist.
Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können, hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen dem Vermieter innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am Abholtag muss das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen (N.B.: wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat).
Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen.

Reinigung
Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck, Tischwäsche usw. werden nach der Rückgabe durch den Vermieter gereinigt; sie müssen dem Vermieter durch den Mieter so zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Textilien (z.B. Tischtücher) müssen dem Vermieter nach der Benutzung trocken zurückgegeben werden.

Verkaufsware
Verkaufsartikel und Einwegware wie z.B. Rips-Teppichboden, Kerzen, Papier-Servietten etc. gehen in den Besitz des Kunden über und müssen nach der Veranstaltung vom Käufer entsorgt werden.

Die Verpflichtungen des Mieters
1. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten
Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Außerdem muss der Mieter – soweit erforderlich – über behördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im Zusammenhang stehen.
2. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
3. Der Mieter muss für eine angemessene Sicherung/Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, uns Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von uns durchgeführt werden. Diese Mietbedingungen sind ab 01.01.2024 gültig. Alle alten Mietbedingungen werden ab dem 01.01.2024 automatisch ungültig.

Lieferung durch den Vermieter
Die Lieferkosten bzw. mögliche Kosten für einen Aufbau durch den Vermieter werden in einem schriftlichen Angebot ermittelt. Die Anlieferung erfolgt hinter die erste ebenerdige Türe. Verteilen oder Einsammeln der Ware sind, soweit nicht anders angegeben, nicht im Preis enthalten und können bei Bedarf vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.