Allgemeine Mietbedingungen MS Eventdesign

Allgemeine Handelsbedingungen MS Eventdesign

gültig ab 1.1.2013

ALLGEMEINES

Zustandekommen eines Vertrages

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen von MS Eventdesign, Spengler & Vetter GdbR – im Folgenden Vermieter genannt.
Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.  Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Eine anderweitige Vermietung der angebotenen Artikel behalten wir uns bis zur endgültigen Bestätigung durch uns vor.

Mietpreise

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste festgelegt und gilt für einen Benutzungstag. Für jeden weiteren Benutzungstag berechnen wir 50% der Grundmiete;

Zahlungsweise

Der Gesamtmietbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt spätestens bei der Abnahme des
Mietobjekts gezahlt. Mögliche Zahlungsarten: Überweisung per Vorkasse, Bezahlung per EC-Karte (nur bei Abholung ab Lager 79346 Endingen, Üsenberger-Str.11) oder in bar.

Mietzeitraum

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine  Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für das im Auftrag angegebene Fahrzeug geeignet ist.

Versicherung

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

Verfügbarkeit

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus.
Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

Informationspflicht des Mieters

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist,
• das Mietobjekt beschädigt ist,
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

Annullierung

Die Annullierung eines Auftrages ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können.

Urheberrecht

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.

Abbildungen / Fotos

Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

Datenschutz

Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, die Kundennummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt.
Wenn der Mieter Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Personalausweis- oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an mit dem Vermieter zusammenarbeitenden Drittunternehmen Inkassobüros oder Rechtsanwälten übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden.

INVENTAR

Die Verpflichtungen des Mieters
Abholen, Abliefern und Retournieren

Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen
Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
Eine Lieferung durch den Vermieter wird so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für das im Auftrag aufgeführte Fahrzeug geeignet ist.
Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können, hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am Abholtag muss das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen (N.B.: wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat).
Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen.

Reinigung

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck, Tischwäsche usw. werden nach der Rückgabe durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Textilien (z.B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden.

Verkaufsware

Verkaufsartikel und Einwegware wie z.B. Rips-Teppichboden, Kerzen, Papier-Servietten etc. gehen in den Besitz des Kunden über und müssen nach der Veranstaltung vom Käufer entsorgt werden.

Die Verpflichtungen des Mieters

1. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten
Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Außerdem muss der Mieter – soweit erforderlich – über behördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im
Zusammenhang stehen.
2. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
3. Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, uns Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von uns durchgeführt werden. Diese Mietbedingungen sind ab 01.01.2013 gültig. Alle alten Mietbedingungen werden ab dem 01.01.2013 automatisch ungültig.

Lieferung durch den Vermieter

Für Anlieferungen berechnen wir 70 Cent pro gefahrenem km (Beachten Sie bitte die Hin- und Rückfahrt).
Anlieferungen, bei denen aufgrund der Kubatur oder des Gewichtes ein LKW über 3,5 To. benötigt wird, bitten wir gesondert anzufragen. Die Anlieferung erfolgt hinter die erste ebenerdige Türe. Verteilen oder Einsammeln der Ware sind nicht im Preis enthalten und können bei Bedarf vom Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.